HAUS und GARTEN WOHNENhttp://www.n-tv.de/ratgeber/Sicherheit- ... 95734.htmlAbsicherung der Baufinanzierung - Sicherheit für den KatastrophenfallEin Gastbeitrag von Max Herbst
Stirbt der Hauptverdiener, geraten Familien schnell in Existenznöte – vor allem, wenn auf Haus oder Wohnung noch Schulden lasten. Wie Bauherren den schlimmsten aller Fälle absichern.
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Ein Eigenheim zu kaufen ist für die meisten Menschen das größte Investment ihres Lebens. Vor allem aber ist es ein Geschäft, das Weitblick verlangt. Schließlich müssen die Schulden für Haus oder Wohnung auch dann getilgt werden, wenn dem Hauptverdiener etwas zustößt.
Um sich gegen die Widrigkeiten des Lebens zu versichern, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Versicherungsberater empfehlen meist eine Risikolebensversicherung, um Familie im schlimmstmöglichen Szenario vor dem finanziellen Ruin zu bewahren: Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, zahlt die Gesellschaft die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Erlebt der Kunde das Vertragsende, erlischt die Versicherung. Die Beiträge sind dann – im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung – zwar futsch. Dafür aber sind die Verträge schon für recht kleines Geld zu haben. Bei einem günstigen Anbieter sichert sich ein 35-jähriger, gesunder Nichtraucher eine Versicherungssumme von 100.000 Euro bei 30 Jahren Laufzeit schon ab 12 Euro pro Monat ab, teure Gesellschaften verlangen zum Teil 30 Euro pro Monat und mehr.
Was von der Versicherungssumme übrigbleibt
Nun ist es die eine Sache, im Todesfall Geld von einer Versicherung zu erhalten, um ein Darlehen ablösen zu können und damit die Familie vor existenziellen Problemen zu bewahren. Die andere Frage ist es, ob die Banken die vorzeitige Ablösung des Kredits überhaupt erlauben und – trotz des vorangegangenen Schicksalsschlags – eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Die FMH wollte von Banken und Versicherungen in der FMH-Datenbank wissen, wie sie sich verhalten, wenn ein Darlehensnehmer stirbt und dessen Hinterbliebene Geld aus der Lebensversicherung erhalten. Von den Versicherungen haben nur Allianz, Debeka und die DEVK geantwortet. Alle gaben an, auf eine Vorfälligkeitsberechnung zu verzichten, allerdings nur, wenn die Versicherung auch vom eigenen Institut stammt.
Banken beharren auf ihrem Recht
Bei den Banken sind Empathie und Kulanz noch geringer ausgeprägt. Hier ist fast schon üblich, auch im Todesfall die übliche Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen, und zwar unabhängig davon, ob die Versicherung als Tilgungsersatz, nur als Zusatzsicherheit oder gar nicht an die Bank abgetreten ist.
Was das bedeutet, zeigt das folgende Beispiel. Ein junges Ehepaar hat vor drei Jahren ein Darlehen über 100.000 Euro abgeschlossen. Die Zinsbindung beträgt 15 Jahre, die jährliche Tilgungsquote liegt bei zwei Prozent, der Effektivzins beträgt 2,80 Prozent. Bei einem tragischen Autounfall kommt der Mann ums Leben, die Frau erhält von der Versicherung 100.000 Euro. Sie könnte das Darlehen also sofort tilgen und hätte damit eine Sorge weniger.
Stand Mitte August 2017 müsste sie aber bei fast allen Anbietern rund 14.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Dies sind, in diesem Fall, rund 15 Prozent der Restschuld.
Ausnahmen bestätigen die Regel
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Immerhin gibt es auch Banken, die in solchen Situationen anders vorgehen. Die ING-DiBa etwa verzichtet im Todesfall auf eine Entschädigungszahlung, egal ob die Versicherung an die Bank abgetreten wurde oder nicht. Dies gilt aber nur für Darlehen, die für eine selbstgenutzte Immobilie verwendet werden – nicht für vermietete Objekte.
Auch die die Sparda-Bank München und die PSD Bank Köln verzichten auf eine Entschädigungszahlung, wenn die Versicherung an die Bank abgetreten wurde. Die PSD Bank Braunschweig, die Sparda-Bank Münster und die Santander Bank wollen keine Vorfälligkeitszahlung, wenn die Versicherung als Tilgungsersatz an die Bank abgetreten wurde.
Tipp: Die FMH-Finanzberatung empfiehlt Bauherren nicht nur den Abschluss einer Risikolebensversicherung, um die finanziellen Folgen schwerer Schicksalsschläge abzufedern. Sinnvoll ist es auch, die Police möglichst nicht an die Bank abzutreten. So können Hinterbliebene im Ernstfall selbst entscheiden, wann und wie sie das Geld am sinnvollsten einsetzen.
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* Bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses wird unterstellt, dass der aktuelle Zinssatz bis zum Vertragsende (nicht Ende der Zinsbindung) gültig ist. Entsprechende Grundbuchkosten für die Neueintragung oder Abtretung einer Grundschuld sind enthalten.
Auswertung unterstellt: Angestellter; Kaufobjekt; keine Sondertilgung; Beleihungsangabe bezieht sich auf den Kaufpreis;
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Hinweis zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Mit diesem Zinsvergleich erhalten Sie einen Überblick über mögliche Zinssätze und Kosten auf Grund Ihrer Angaben. Diese Auflistung enthält keine Kreditangebote, sondern nur Informationen zu möglichen Bankangeboten. Wenn Sie mit einer Bank Kontakt aufnehmen wollen, können Sie entweder die Telefonnummer auf der Info-Seite oder den Link zur Website der Bank nutzen. Über den Button „Zum Angebot“ können Sie direkt bei der Bank ein Angebot anfordern, das dann entsprechend den Wohnimmobilienkreditrichtlinien erstellt sein muss.
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Die verwendete Datenbank wird täglich aktualisiert. Geringe Zinsabweichungen - im Vergleich zum tatsächlichen Bankangebot - kann es geben, weil bei dieser Auswertung keine Objekteinschätzung und Bonitätsprüfung vorgenommen wird.
Quelle: FMH-Finanzberatung
Realisierung: ALF AG
Quelle: n-tv.de ,